Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und
Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess.
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Dienstag, 15. Mai 2012
Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden
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